Bei Intrudern handelt es sich um amateurfunkfremde Bandeindringlinge in den exklusiven Amateurfunkbändern auf Kurzwelle, die laut Internationalem Fernmeldevertrag in Verbindung mit der Amateurfunkverordnung dem Amateurfunkdienst bis 30 MHz zur alleinigen oder primären Nutzung durch den Amateurfunkdienst zugewiesen wurden.
Ein Bandeindringling - oder Intruder - ist insofern ein fremder Funkdienst, der unsere Frequenzkapazitäten ungerechtfertigt nutzt.
Im nationalen Kontext regelt dies die Amateurfunkverordnung (AFuV), Anlage 1 (zu § 1 Nr. 6).
Die Interessengruppe Intruder-Watch beschäftigt sich mit unbefugten Nutzungen der exklusiven Amateurfunk-Kurzwellenbänder durch fremde Funkdienste.
Fremde Funkdienste in den exklusiven Kurzwellenbändern.
Gibt es das? Und was tun die dort?
Eigentlich haben wir Funkamateure freie Fahrt in den exklusiven Bändern. Denn exklusiv bedeutet, dass wir die dortigen Frequenzen alleine nutzen können. Wir müssen Sie in der Regel nicht mit andern Funkdiensten teilen.
In der Realität sieht das jedoch anders aus. Da tummeln sich eine Menge fremder Signale. Auf den ersten Blick könnte man denken: Okay, das ist ein Amateurfunkverfahren, das ich noch nicht kenne.
Auf den zweiten Blick stellt man dann aber unter Umständen fest, dass zum Beispiel die Bandbreite der Aussendung eigentlich zu keinem Amateurfunkverfahren gehören kann. Oder dass die Shift eines RTTY-Signals untypisch ist. In dem Fall könnte es sich um einen Bandeindringling handeln.
Wir nehmen jederzeit gerne Berichte über Bandeindringlinge (engl. Intruder) entgegen.
Auf dieser Grundlage verdichten wir die Informationen und leiten diese bedarfsweise and die zuständigen Behörden weiter, damit die erforderlichen Schritte eingeleitet werden, die zur Einstellung der illegalen Aussendungen führen.
Im Gegensatz zu einer verbandsgebundenen Bandwacht können wir als unabhängige Arbeitsgruppe Sendestationen über unser dichtes Netzwerk auch direkt ansprechen und somit beispielsweise Senderprovider auf dem kurzen Dienstweg über Störungen an ihren Anlagen informieren.
Eine unberechtigte Nutzung der Amateurfunkbänder liegt vor, wenn eine fremde Station das 40-, 20-, 17,- 15-, 12- oder 10-Meter-Band nutzt, denn laut internationalem Fernmeldevertrag sind diese Bänder dem Amateurfunkdienst exklusiv zugewiesen.
Dazu gehören beispielsweise Rundfunksender oder deren Oberwellen (Harmonische), digitale Betriebsarten - wie Morsetelegrafie, Funkfernschreiben oder Multiplexaussendungen von Militär, Botschaften oder internationalen Organisationen - Sprechfunkverkehr des eben erwähnten Nutzerkreises und private Funkpiraten in den Betriebsarten SSB (Einseitenbandmodulation), AM (Amplitudenmodulation) und FM (Frequenzmodulation), unterschiedlichste (vorwiegend militärische) digitale Betriebsarten, Überhorizontradare, Meereswellenradare, Treibnetzbojen oder illegaler Taxi- und Kommunalfunk.
Im folgenden Beispiel sehen wir drei Überhorizontradare, die weite Teile des 40-Meterbandes belegen:
3x OTHR im 40m-Band
Was sind keine Intruder im Sinne der IARU-Resolution 12-1, Satz 12 ?
Die Bandwachten kümmern sich nur um fremde Funkdienste. Sowohl Amateurfunk, als auch dem Amateurfunk mutmaßlich zugerechnete Aussendungen und alle EMV-Probleme fallen nicht in den Aufgabenbereich unserer Bandwacht.
Keine intruder sind folgerichtig: Sendungen des Amateurfunks allgemein, Rufzeichenmißbrauch im Amateurfunk (z.B. weil er dem Amateurfunkdienst mutmaßlich zuzurechnen ist und unter das Zivilrecht fällt), EMV-Probleme durch defekte Schaltnetzteile, Wasservitalisierer und technische Geräte der Industrie.