Kooperation mit der
Bundesnetzagentur

Kooperation mit Bundesnetzagentur (BNetzA)

Unser Team kooperiert seit 2020 mit dem Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur (BNetzA). Noch zu Zeiten, als wir dem DARC anhängig waren, besuchten wir die Behörde, um uns bestmöglich an deren Prozesse und Vorgaben anzupassen.

Im Ergebnis konnten wir eine solide Kooperation bewerkstelligen, die im April 2024 seitens der BNetzA erneut bekräftigt wurde.

Als nationale Fernmeldebehörde nimmt der dortige Prüf- und Messdienst von uns über ein spezielles Format eingereichte Beobachtungsmitteilungen entgegen und bearbeitet diese.

Im Regelfall muss sie unsere Beobachtung durch eigenen Empfang bestätigen. Ist der Urheber der Störung festzumachen und besteht Aussicht auf Erfolg, wird seitens der BNetzA ein sogenannter Appendix 10 verfasst. Es handelt sich um einen internationalen Vordruck der ITA Genf, welcher eine Störungsmeldung beinhaltet und der an die Fernmeldebehörde des Landes geschickt wird, aus dem die Störung vermutet wird.

Über unsere wichtigsten Fällt mit der BNetzA berichten wir unter anderem in unserer Rubrik Aktuelle Meldungen.

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